GoBD, EU-DSGVO, GeBüV - Compliance-Anforderungen einhalten
Erfahren Sie hier, wie Compliance-Anforderungen geschäftliche Vorteile ermöglichen.
Die Erfüllung rechtlicher Auflagen und Rahmenbedingungen wird von etlichen Unternehmen als „lästige Pflicht“ empfunden. Denn nicht selten geht damit ein nicht zu unterschätzender, administrativer Aufwand einher. Im Zeitalter der digitalen Transformation muss dies jedoch nicht sein. Durch den Einsatz einer geeigneten Softwarelösung können sich zahlreiche Compliance-Prozesse automatisiert abwickeln lassen.
Stetig steigende Compliance-Anforderungen
Die Compliance-Anforderungen, die von Unternehmen einzuhalten sind, steigen stetig. Das ECM-System von windream unterstützt Anwender nicht nur bei der Einhaltung der Compliance, sondern geht sogar darüber hinaus. Es hilft Unternehmen dabei, die Sicherheit, die Verfügbarkeit der Daten, die Transparent, den Datenschutz und weitere, rechtliche Aspekte so zu realisieren, dass die Anwender in allen Bereichen der rechtlichen Vorschriften optimal unterstützt werden.
Compliance als Wettbewerbsvorteil
Die gezielte und sichere Einhaltung von Compliance-Anforderungen trägt letztlich auch dazu bei, dass das Vertrauen der Kunden in das eigene Unternehmen steigt. So kann die einfache Einhaltung von Compliance-Anforderungen letztlich für Unternehmen auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
GoBD: Gutachten bestätigt Rechtskonformität
Die Rechtskonformität der windream ECM-Software-Suite ist durch eine unabhängige Prüfungsinstanz bestätigt worden. Eine „vollumfängliche Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen“ wird durch das Rechtsgutachten bescheinigt. Windream kommt den gesetzlichen Vorgaben gemäß GoBD nicht nur beim Einsatz unveränderbarer bzw. einmal beschreibbarer Speichermedien nach, sondern auch beim Einsatz veränderbarer Medien.
Geschäftsbücherverordnung (GeBüV)
Das aktuelle Rechtsgutachten gilt für Deutschland und Österreich. Ein unabhängiges, zuvor in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt zudem, dass windream auch die Schweizer Anforderungen der dort so genannten „Geschäftsbücherverordnung („GeBüV“) erfüllt.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Darüber hinaus können Nutzer mit windream auch den Anforderungen der EU-DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) gerecht werden. Auch lassen sich datenschutzrelevante Unternehmensprozesse mit windream effizient auf elektronischer Ebene abbilden und an die Forderungen der EU-Verordnung anpassen.
Kunden werden auf vielfältige Weise vom ECM-System dabei unterstützt, die EU-Anforderungen an den Datenschutz nicht nur einmalig zu realisieren, sondern die datenschutzrechtlich relevanten Dokumente auch später noch zu verwalten, zu ergänzen und sicher zu archivieren.
Starten Sie Ihre DMS-Auswahl
Finden Sie heraus, welche DMS-Systeme am besten zu Ihrem Unternehmen passen
Fallstudie: AWP Consult - ZUFALL logistics group
Keine Versäumnisse von Vertragsfristen und vollumfängliche Transparenz aller im Umlauf befindlichen Dokumente.
Lesen Sie weiterDMS & HRM: Was ein DMS für Ihr Personalwesen leisten kann
Von Filtermöglichkeiten bis zum Bewerbermanagement: Mit einer DMS-Software lässt sich das Personalwesen deutlich effizienter gestalten.
Lesen Sie weiter