DSGVO: Strafen werden empfindlicher
Die Deutsche Wohnen kassierte nun von der Berliner Datenschutzbeauftragten die bisher höchste Strafe wegen Datenschutzvergehen in Deutschland.
Rund 14,5 Millionen Euro soll die Deutsche Wohnen wegen Verstößen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zahlen, berichtet t3n am Mittwoch. Rechtkräftig sei der Bußgeldbescheid indes noch nicht, die Deutsche Wohnen habe noch die Möglichkeit Berufung einzulegen.
Schonzeiten sind vorbei
Doch eines wird mit diesem Bescheid nun deutlich – die Schonzeiten scheinen vorbei zu sein. Die Berliner Datenschutzbeauftragte wirf der börsennotierten Wohnungsgesellschaft vor, Daten von Mietern so gespeichert zu haben, dass keine Möglichkeit zur Löschung dieser bestehe. Hierin läge ein klarer Verstoß gegen die DSGVO, sodass nun die Konsequenzen zu tragen sein.
Daten nicht korrekt gespeichert
Die Daten um die es konkret gehe, sollen zum einen Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare und Auszüge aus Arbeitsverträgen und zum anderen Steuer- und Krankenversicherungsinformationen sein. Dass diese nun nicht korrekt verarbeitet und datenschutzkonform gespeichert worden sein, sei nicht neu.
Mehr als ein Jahr für Anpassungen
Bereits im Jahr 2017 habe die Berliner Datenschutzbehörde die Deutsche Wohnen darauf hingewiesen, man möge doch das eigne Archivsystem dringend umstellen. Eine Überprüfung im März 2019 habe jedoch keinerlei Veränderungen ausmachen können, was die Behörde nun im Oktober zum entsprechenden Bußgeldbescheid bewegte.
„Datenfriedhöfe, wie wir sie bei der Deutsche Wohnen SE vorgefunden haben, begegnen uns in der Aufsichtspraxis leider häufig. Die Brisanz solcher Missstände wird uns leider immer erst dann deutlich vor Augen geführt, wenn es, etwa durch Cyberangriffe, zu missbräuchlichen Zugriffen auf die massenhaft gehorteten Daten gekommen ist“ - Maja Smoltczyk, Berliner Datenschutzbeauftragte
Doch auch ohne derartige Angriffe, so Smoltczyk in einer Pressmittelung weiter, sei das Verhalten der Deutsche Wohnen nichts anderes als ein eklatanter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Neben der noch nichts rechtskräftigen Strafe, könnten auf die DW wohl noch weitere Strafen zukommen. Denn in 15 konkreten Einzelfällen könnte es überdies noch zu Einzelbußgeldern in Höhe mehrerer tausend Euro kommen.
Zahl Betroffener weit höher
Auf netzpolitik.org schreibt Ingo Dachwitz, man könne jedoch davon ausgehen, dass Zahl der Betroffenen wohl deutlich höher sei und weit in die Hundertausende gehe. Die von der DW oftmals geforderten Daten der Kunden im Zuge des Bewerbungsprozesses auf ein Wohnobjekt müssen nach dem sammeln auch wieder gelöscht werden. Ob diese Daten überhaupt erhoben werden dürfen, sei unterdessen Gegenstand zahlreicher laufender Gerichtsverfahren.
Verhältnismäßig glimpflich
Das verhältnismäßig hohe Bußgeld, welches die Berliner Datenschutzbeauftrage nun aussprach ist in Deutschland Novum. Bislang höchste Strafe waren die 195.000 Euro Bußgeld gegen Delivery Hero. Doch EU-weit käme die DW mit der Summe sogar noch relativ gut weg.
Die britische Datenschutzbehörde verhängt gegen British Airways gar eine Strafe von mehr als 200 Millionen Euro und hielt sich mit dem Bußgeld gegen die Hotelkette Marriott von 110 Millionen Euro nicht zurück. Auch Frankreich stieß einen 50 Millionen Euro schweren Bußgeldbescheid gegen Google an.
DMS kann Unternehmen helfen
Es sei in den Köpfen vieler Unternehmen einfach noch nicht angekommen, von welcher Bedeutung der Datenschutz und die im Zuge dessen eingesetzten Gesetze in Zeiten der Digitalisierung ist. Er wenn eine entsprechende Untersuchung eines Unternehmens auf Grund diverser Beschwerden angestoßen wird, wird zögerlich reagiert.
Dabei kann ein rechtskonformes Dokumentenmanagementsystem, welches die aktuellsten rechtlichen Bestimmungen berücksichtigt, bei der Einhaltung der DSGVO helfen.
7 November 2019
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