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ePA: Streit um elektronische Patientenakte

Erfahren Sie mehr über den Disput in Bezug auf das geplante feingranulare Dokumentenmanagement im Rahmen der ePA.

Vor kurzem ging die elektronische Patientenakte (kurz ePA) an den Start. Obgleich sie zahlreiche Vorteile für Patienten und Gesundheitseinrichtungen darstellen könnte, bringt sie aktuell zunächst einen Disput hervor.

Streit um dokumentengenaue Freigabe

Konkret geht es dabei um die dokumentengenaue Freigabe der ePA. Einem aktuellen Bericht der Ärztezeitung zufolge droht dieser Konflikt nun in einem Rechtsstreit zu münden. Die Krankenkassen hätten sich darauf geeinigt, gegen Weisungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheut (BfDI) zu klagen.

Hintergrund des Konfliktes über die ePA 

Ulrich Kelber, BfDI, wolle die Krankenkassen dazu verpflichten, das sogenannte feingranulare Dokumentenmanagement ab 2022 für alle Versicherten zu ermöglichen; unabhängig davon, ob diese über ein entsprechendes Endgerät verfügen.

In diesen Fällen könne der Zugriff beispielsweise über in Krankenhäusern oder Krankenkassen zur Verfügung stehenden Gesundheitsterminals realisiert werden.

Das „feingranulare Dokumentenmanagement“ 

Das feingranulare Dokumentenmanagement ermögliche Versicherten mit der zweiten Ausbaustufe der ePA ab 2022 der Ärztezeitung zufolge, Ärzten einzelne Dokumente über die ePA freizugeben. Der Gesetzgeber schreibe der Nutzung via Smartphone oder auch Tablet vor.

Barmer-Vorstandsvorsitzenden Christoph Straub zufolge seien die Forderungen des BfDI jedoch nicht umsetzbar, da die Infrastruktur aller ePA dies nicht erlaube. Die Ärztezeitung beruft sich in seinem Artikel auf ein Interview mit Kelber im „Handelsblatt Online“ (vgl. aerztezeitung.de, 06.07.2021).

Über die ePA 

Einem aktuellen Bericht der Tagesschau zufolge belaufen sich die Nutzerzahlen der ePA aktuell auf etwa 180.000. Vielen Arztpraxen fehlten zudem die technischen Voraussetzungen. Bislang gebe es zudem nur theoretische Optionen für die Vorteile der Akte für gesetzlich Versicherte.

Was die ePA künftig ermöglichen soll 

Künftig soll die ePA beispielsweise auch Erinnerungen an Impfungen oder Vorsorgeuntersuchungen umfassen. Zugriff auf die Daten habe dabei nur der Versicherte selbst. Aktuell gebe es jedoch nur die Möglichkeit, eine Berichtigung für die gesamte ePA zu erteilen. Eben jenes soll sich ab 1. Januar 2022 ändern (vgl. tagesschau.de, 01.07.2021).

16 Juli 2021

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